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Anmeldung zur Hauptschule

Nach Abschluss der Grundschule erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes eine Grundschulempfehlung.

Wenn die empfohlene Schulart die Hauptschule ist und dies nicht mit Ihrem Wunsch übereinstimmt, so können Sie sich für ein Beratungsverfahren und/oder für eine Aufnahmeprüfung entscheiden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Übergang in weiterführende Schulen".

Über den Link können Sie zu einer Liste von Grundschulen an Ihrem Wohnort gelangen. Geben Sie dazu in der Ortswahl Ihren Wohnort an.

Zuständig

die besuchte Grundschule

Ablauf

Die Anmeldung an die Hauptschule erfolgt durch die abgebende Grundschule.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Schulgesetz (SchG) (Hauptschule)

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Ticket-Hotline 07463/994099

 

 

 

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