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Adressänderung Hochschule

Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule Ihre Adressänderung bekannt geben, vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten.

Zuständig

das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung der Hochschule

Ablauf

Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.

Sie können die Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben. Sie können auch schreiben oder eine e-Mail senden. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studentensekretariat selber vornehmen. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihre richtige Adresse.

Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie die für Ihre Hochschule geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der Hochschule nachlesen.

Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte (soweit vorhanden)

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

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Ticket-Hotline 07463/994099

 

 

 

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