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Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird nunmehr elektronisch geführt.
Das Handelsregister gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsleben ein Unternehmen zu vertreten.
Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht auch einen Ausdruck aus dem Handelsregister.Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.
Daneben können auch Amtsgerichte, denen die Daten des zuständigen Registergerichts dazu übermittelt werden, Ausdrucke erteilen.
Wenn Sie den Ausdruck schriftlich beantragen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung. Spätestens wenn der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben wurde, wird Ihnen der geforderte Ausdruck zugesandt.
Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden. Die elektronische Übermittlung amtlicher Ausdrucke erfolgt unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz.
Die Ausdrucke werden von der Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts als amtliche Ausdrucke gefertigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.
Wird anstelle eines Ausdrucks die elektronische Übermittlung einer Datei beantragt: