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Adress- oder Namensänderung an das Bundesverwaltungsamt (für ehemalige BAföG-Empfänger)
Fünf Jahre nach Ende des Empfangs von Leistungen nach dem BAföG beginnt im Regelfall die Rückzahlung des Darlehenanteils. Dazu wird sich das Bundesverwaltungsamt (BVA) zirka sechs Monate vor Rückzahlungsbeginn mit Ihnen als ehemaligem BAföG-Empfänger in Kontakt setzen und einen Bescheid über die Höhe des Rückzahlungsbetrages und den Tilgungsablauf sowie die sozialen Vergünstigungen übersenden.
Damit dieser Kontakt reibungslos stattfinden kann, müssen Sie bei Umzug Ihre neue Anschrift beziehungsweise bei Heirat oder Scheidung die Änderung des Familiennamens dem BVA mitteilen.
Versäumen Sie es, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen.
Zuständig
das Bundesverwaltungsamt (BVA)
Ablauf
Die neue Adresse kann entweder schriftlich an das BVA gesendet oder über das
Onlineformular zur Adressänderung übermittelt werden.
Erforderliche Angaben sind:
- Name (gegebenenfalls auch früherer Familienname),
- Geburtsdatum,
- Geschäftszeichen (falls bereits Briefverkehr mit dem BVA besteht),
- Förderungsnummer (kann dem letzten BAföG-Bescheid entnommen werden) sowie
- die neue und die alte Anschrift.
Kosten
Der Antrag zur Adress- oder Namensänderung in den Akten ist kostenlos.
Bei Versäumnis der Mitteilung werden Ihnen pauschal 25 Euro, oder je nach Aufwand der Anschriftenermittlung die höheren Kosten in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Darlehensverordnung (DarlehensV) (Mitteilungspflichten des Darlehensnehmers)zurück