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Lebenslagen

Zuwanderung

Mit dem neuen Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) wurde mit Beginn des Jahres 2005 unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland der Bereich "Migration" grundlegend neu geregelt.

Kernstück des Zuwanderungsgesetzes sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Das Aufenthaltsgesetz ersetzt das Ausländergesetz. Es regelt die Einreise und den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen. Mit dem Freizügigkeitsgesetz/EU wird das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen im nationalen Bereich umgesetzt.

In unserem Themenkomplex "Zuwanderung" erläutern wir Ihnen die wichtigsten Regelungen dieses neuen Gesetzes und geben Ihnen grundlegende Informationen und Hinweise zu folgenden Themen:

Im Kapitel "Einreise und Aufenthalt" finden Sie die wesentlichen Informationen für einreisende Unionsbürger und Ausländer.

Die für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel haben wir im gleichnamigen Kapitel dargestellt:

  • Visum
  • befristete Aufenthaltserlaubnis
  • unbefristete Niederlassungserlaubnis
  • Sonderregelungen im Aufenthaltsrecht für türkische Assoziationsberechtigte

Das Kapitel "Aufenthaltszwecke" enthält Informationen zum veränderten Aufenthaltsrecht von Ausländern in Deutschland. Das neue Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht mehr an Aufenthaltstiteln, sondern an den im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecken (z.B. Ausbildung, Familiennachzug, humanitäre Gründe). Die Arbeitsmigration wird ebenfalls im Bereich des Aufenthaltsgesetzes geregelt.

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • besondere Aufenthaltsrechte

Im Kapitel "Förderung der Integration" erhalten Sie Hinweise zu den integrativen Maßnahmen, die das Aufenthaltsgesetz – teilweise zwingend – vorsieht. Die Integration in die Lebensverhältnisse in Deutschland wird durch ein staatliches Grundangebot (Sprach- und Orientierungskurs) gefördert.

Informationen zur Beendigung des Aufenthalts und zur Ausreisepflicht finden Sie im gleichlautenden Kapitel dieses Themenkomplexes.

Die einzelnen Bereiche werden jeweils für Ausländer, Unionsbürger und für Ausländer mit besonderen Aufenthaltsrechten erläutert.

Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium. Stand: 28.09.2006

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