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Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen. Es wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt.
Wenn Sie innerhalb des Stadt- oder des Landkreises umziehen, wird die Adressänderung,
Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis, sollten Sie bei einem Wegzug aus dem Anwohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen und den Parkausweis persönlich oder per Post zurückzugeben.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.
Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium. Stand: 23.01.2007