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Lebenslagen

Gläubiger und Schuldner

Schließen Personen (auch juristische Personen) gegenseitige Verträge ab, bedeutet dies, dass zwei Parteien sich gegenseitig Leistungen versprechen. Leistungen können beispielsweise Waren oder Dienste und die Gegenleistung die Bezahlung dafür sein. Dabei ist der Gläubiger immer der, der etwas verlangen kann, und Schuldner der, der das Verlangen erfüllen muss.

Sind die vereinbarten Leistungen erbracht, aber die Zahlungen nicht erfolgt, verhärtet sich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Daher wollen wir in dieser Lebenslage beide Parteien über die grundlegenden Rechte und Pflichten informieren.

Für Gläubiger entsteht eine schwierige Situation, wenn bestehende Forderungen (Entgeltforderungen) nicht bezahlt werden. Hohe Forderungsausfälle können vor allem kleine Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen. Im Kapitel "Gläubiger" finden Sie Hinweise, wie Sie Ihre Forderungsausfälle in einem geringen Rahmen halten oder sogar vermeiden können und in welcher Reihenfolge Sie Schritte (z.B. Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) gegen Ihre Schuldner einleiten können.

Sind Sie Schuldner und können Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen und Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht aus den laufenden Einnahmen bestreiten, drohen Ihnen Verschuldung und Überschuldung. Im Kapitel "Schuldner" erfahren Sie, wie Sie auf die Zahlungsaufforderungen Ihres Gläubigers reagieren können. Überschuldete Personen finden in diesem Kapitel auch Informationen zu Möglichkeiten der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, zur Verbraucherinsolvenz und zu den Möglichkeiten einer Restschuldbefreiung.

"Weiterführende Informationen und Links" zu verschiedenen Broschüren und themenverwandten Angeboten finden Sie im entsprechenden Kapitel.

Das Insolvenzrecht soll in absehbarer Zeit reformiert werden.

Dieser Text wurde freigegeben durch das Justizministerium. Stand: 16.05.2007

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